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OverviewIm Grenzbereich von Technik-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften erweist sich das Technikrecht als Querschnittsmaterie par excellence. Die Grundlagen des Technikrechts werden dargestellt; einzelne, besonders wichtige Bereiche des Technikrechts (Gerätesicherheitsrecht, Technik und Umweltrecht, Gentechnikrecht, Energierecht, Telekommunikations- und Medienrecht, Patentrecht, Computerrecht, Datensicherheit, Rechtsverbindliche Telekooperation) werden eingehend analysiert. Das Handbuch wendet sich an alle in Wissenschaft und Praxis mit dem Technikrecht befassten Juristen, die sich einen ersten vertieften Einblick in dieses neue Rechtsgebiet verschaffen wollen. Full Product DetailsAuthor: Martin Schulte , Rainer Schröder , Rainer Schr DerPublisher: Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH & Co. KG Imprint: Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH & Co. K Edition: 2. Aufl. 2011 Dimensions: Width: 15.50cm , Height: 5.60cm , Length: 23.50cm Weight: 1.562kg ISBN: 9783642118838ISBN 10: 3642118836 Pages: 850 Publication Date: 23 December 2010 Audience: Professional and scholarly , Professional & Vocational Format: Hardback Publisher's Status: Active Availability: In Print ![]() This item will be ordered in for you from one of our suppliers. Upon receipt, we will promptly dispatch it out to you. For in store availability, please contact us. Language: German Table of ContentsReviewsAus den Rezensionen: Technikrecht ist ... kein neues Arbeitsgebiet. Gerade dieses Gebiet erhalt jedoch in der Zeit der Informationstechnik eine neue Bedeutung Das hier angezeigte Handbuch tritt mit dem Anspruch einer umfassenden Bearbeitung auf. Die Bearbeitung stammt von 21 Personen, welche auf ihren jeweiligen Gebieten ausgewiesen sind. Insgesamt geht es um den Versuch eines integrativen Konzepts, des Konzepts eines Technikrechts als Disziplin (oder sogar Rechtsgebiets). Das Handbuch verdient Nutzung und Beachtung als pioneering work auf einem fur Juristen wie Informatiker wichtigen Gebiet. (in: Informatik Spektrum, 2005, Vol. 28, Issue 3, S. 252 ff.) <p>Aus den Rezensionen: <p><p> Technikrecht ist ... kein neues Arbeitsgebiet. Gerade dieses Gebiet erh lt jedoch in der Zeit der Informationstechnik eine neue Bedeutung Das hier angezeigte Handbuch tritt mit dem Anspruch einer umfassenden Bearbeitung auf. Die Bearbeitung stammt von 21 Personen, welche auf ihren jeweiligen Gebieten ausgewiesen sind. Insgesamt geht es um den Versuch eines integrativen Konzepts, des Konzepts eines Technikrechts als Disziplin (oder sogar Rechtsgebiets). Das Handbuch verdient Nutzung und Beachtung als pioneering work auf einem f r Juristen wie Informatiker wichtigen Gebiet. <p><p>(in: Informatik Spektrum, 2005, Vol. 28, Issue 3, S. 252 ff.) Aus den Rezensionen: Technikrecht ist ... kein neues Arbeitsgebiet. Gerade dieses Gebiet erh lt jedoch in der Zeit der Informationstechnik eine neue Bedeutung Das hier angezeigte Handbuch tritt mit dem Anspruch einer umfassenden Bearbeitung auf. Die Bearbeitung stammt von 21 Personen, welche auf ihren jeweiligen Gebieten ausgewiesen sind. Insgesamt geht es um den Versuch eines integrativen Konzepts, des Konzepts eines Technikrechts als Disziplin (oder sogar Rechtsgebiets). Das Handbuch verdient Nutzung und Beachtung als pioneering work auf einem f r Juristen wie Informatiker wichtigen Gebiet. (in: Informatik Spektrum, 2005, Vol. 28, Issue 3, S. 252 ff.) Aus den Rezensionen: Technikrecht ist ... kein neues Arbeitsgebiet. Gerade dieses Gebiet erhalt jedoch in der Zeit der Informationstechnik eine neue Bedeutung Das hier angezeigte Handbuch tritt mit dem Anspruch einer umfassenden Bearbeitung auf. Die Bearbeitung stammt von 21 Personen, welche auf ihren jeweiligen Gebieten ausgewiesen sind. Insgesamt geht es um den Versuch eines integrativen Konzepts, des Konzepts eines Technikrechts als Disziplin (oder sogar Rechtsgebiets). Das Handbuch verdient Nutzung und Beachtung als pioneering work auf einem fur Juristen wie Informatiker wichtigen Gebiet. (in: Informatik Spektrum, 2005, Vol. 28, Issue 3, S. 252 ff.) Aus den Rezensionen: Technikrecht ist ... kein neues Arbeitsgebiet. Gerade dieses Gebiet erhalt jedoch in der Zeit der Informationstechnik eine neue Bedeutung Das hier angezeigte Handbuch tritt mit dem Anspruch einer umfassenden Bearbeitung auf. Die Bearbeitung stammt von 21 Personen, welche auf ihren jeweiligen Gebieten ausgewiesen sind. Insgesamt geht es um den Versuch eines integrativen Konzepts, des Konzepts eines Technikrechts als Disziplin (oder sogar Rechtsgebiets). Das Handbuch verdient Nutzung und Beachtung als pioneering work auf einem fur Juristen wie Informatiker wichtigen Gebiet. (in: Informatik Spektrum, 2005, Vol. 28, Issue 3, S. 252 ff.) Aus den Rezensionen: Technikrecht ist ... kein neues Arbeitsgebiet. Gerade dieses Gebiet erhalt jedoch in der Zeit der Informationstechnik eine neue Bedeutung Das hier angezeigte Handbuch tritt mit dem Anspruch einer umfassenden Bearbeitung auf. Die Bearbeitung stammt von 21 Personen, welche auf ihren jeweiligen Gebieten ausgewiesen sind. Insgesamt geht es um den Versuch eines integrativen Konzepts, des Konzepts eines Technikrechts als Disziplin (oder sogar Rechtsgebiets). Das Handbuch verdient Nutzung und Beachtung als pioneering work auf einem fur Juristen wie Informatiker wichtigen Gebiet. (in: Informatik Spektrum, 2005, Vol. 28, Issue 3, S. 252 ff.) Aus den Rezensionen: Technikrecht ist ... kein neues Arbeitsgebiet. Gerade dieses Gebiet erhalt jedoch in der Zeit der Informationstechnik eine neue Bedeutung Das hier angezeigte Handbuch tritt mit dem Anspruch einer umfassenden Bearbeitung auf. Die Bearbeitung stammt von 21 Personen, welche auf ihren jeweiligen Gebieten ausgewiesen sind. Insgesamt geht es um den Versuch eines integrativen Konzepts, des Konzepts eines Technikrechts als Disziplin (oder sogar Rechtsgebiets). Das Handbuch verdient Nutzung und Beachtung als pioneering work auf einem fur Juristen wie Informatiker wichtigen Gebiet. (in: Informatik Spektrum, 2005, Vol. 28, Issue 3, S. 252 ff.) Aus den Rezensionen: Technikrecht ist ... kein neues Arbeitsgebiet. Gerade dieses Gebiet erh lt jedoch in der Zeit der Informationstechnik eine neue Bedeutung Das hier angezeigte Handbuch tritt mit dem Anspruch einer umfassenden Bearbeitung auf. Die Bearbeitung stammt von 21 Personen, welche auf ihren jeweiligen Gebieten ausgewiesen sind. Insgesamt geht es um den Versuch eines integrativen Konzepts, des Konzepts eines Technikrechts als Disziplin (oder sogar Rechtsgebiets). Das Handbuch verdient Nutzung und Beachtung als pioneering work auf einem f r Juristen wie Informatiker wichtigen Gebiet. (in: Informatik Spektrum, 2005, Vol. 28, Issue 3, S. 252 ff.) Author InformationUniversitätsprofessor Dr. Martin Schulte, Studium der Rechtswissenschaften, Geschichte und Philosophie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Promotion zum Dr. jur. an der WWU Münster, Habilitation an der WWU Münster, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt- und Technikrecht der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden Privatdozent Dr. Rainer Schröder, Studium der Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Philosophie und Germanistik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Promotion zum Dr. jur. an der WWU Münster, Habilitation an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden, Lehrstuhlvertreter an der Ludwig-Maximilians-Universität München Tab Content 6Author Website:Countries AvailableAll regions |