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Overview"Neben der juristischen Person verleiht allein die Figur der Gesamthand Menschen die Fähigkeit, im Rechtsverkehr als Gemeinschaft aufzutreten. Die herrschende Meinung sieht in der Gesamthand als ""Gruppe"" ein Rechtssubjekt, das aber keine juristische Person sein soll. Diese Gruppenlehre führt sich selbst auf Gierkes deutsch-rechtliche Gesamthandslehre im 19. Jahrhundert, am Vorabend des BGB, zurück. Dieser dogmengeschichtliche Ansatz trifft zwar als solcher zu, nicht aber die Schlussfolgerung daraus. Für Gierke war die Gesamthand gerade kein Rechtssubjekt, sondern bloß ein Rechtsverhältnis. Andreas Dieckmann rekonstruiert daher erneut umfassend Gierkes Gesamthandslehre. Dabei bilden Gesamthand und juristische Person als Notwendigkeit den doppelten Gegenstand der Untersuchung, da Gierke seine germanistische Gesamthandsfigur in Auseinandersetzung mit Savignys romanistischer Rechtsfigur der juristischen Person entwickelt hat." Full Product DetailsAuthor: Andreas DieckmannPublisher: Mohr Siebeck Imprint: Mohr Siebeck Volume: 239 Weight: 1.186kg ISBN: 9783161576522ISBN 10: 3161576527 Pages: 692 Publication Date: 28 August 2019 Audience: Professional and scholarly , Professional & Vocational Format: Hardback Publisher's Status: Active Availability: Out of stock ![]() The supplier is temporarily out of stock of this item. It will be ordered for you on backorder and shipped when it becomes available. Language: German Table of ContentsReviewsAuthor InformationGeboren 1977; Studium der Rechtswissenschaft in Hannover; 2007 Promotion; wissenschaftlicher Mitarbeiter und Akademischer Rat a.Z. an der Leibniz Universität Hannover; seit 2017 Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Hannover und Lüneburg; 2019 Habilitation; derzeit Lehrstuhlvertreter an der Universität Bremen. Tab Content 6Author Website:Countries AvailableAll regions |