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OverviewDer Codex Iuris Canonici von 1983 droht in c. 1399 eine Strafe für jede schwere Gesetzesverletzung, die zu einem Ärgernis führt, an. Eine derartige Generalklausel ist im staatlichen Strafrecht undenkbar. Die Gründe, die hierfür in erster Linie genannt werden, die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip, sind auf die katholische Kirche allerdings nicht übertragbar. Weder kennt die Kirche eine Gewaltenteilung noch eine im weltlichen Sinne demokratische Verfassungsordnung. Obwohl diese Vorschrift auch unter Kanonisten nicht unumstritten ist, wurde sie in den Kodex aufgenommen, um der Kirche die Möglichkeit zu geben, auf ein Fehlverhalten von Gläubigen ggf. auch ohne ausdrückliche gesetzliche Androhung mit strafrechtlichen Mitteln reagieren zu können. Diese Regelung ist nur erklärbar vor der Tatsache, dass dem geschriebenen Recht in der katholischen Kirche eine geringere Bedeutung zukommt als im weltlichen Bereich. Nicht die Sicherung einer sozialen Ordnung und der Rechte des Einzelnen stehen im Mittelpunkt der kirchlichen Gesetze, sondern der Verkündigungsauftrag der Kirche. Full Product DetailsAuthor: Karl-Heinz Selge , Elmar Güthoff , Bernd EicholtPublisher: Peter Lang AG Imprint: Peter Lang AG Volume: 39 Weight: 0.350kg ISBN: 9783631553244ISBN 10: 3631553242 Pages: 208 Publication Date: 24 July 2006 Audience: General/trade , General Format: Paperback Publisher's Status: Active Availability: In Print ![]() This item will be ordered in for you from one of our suppliers. Upon receipt, we will promptly dispatch it out to you. For in store availability, please contact us. Language: German Table of ContentsReviews-Die Arbeit basiert auf einem breiten Quellen- und Literaturmaterial. Sie ist sachlich ausgewogen, argumentativ nachvollziehbar geschrieben und formal gut durchstrukturiert. Man erfahrt sehr viel uber den im weltlichen wie im kirchlichen Recht wichtigen Grundsatz 'nullum crimen nulla poena sine lege'. Die Arbeit ist als rechtsvergleichende Arbeit zweier ganz unterschiedlicher Rechtssysteme als wirklich gelungen anzuerkennen.- (Heinrich J.F. Reinhardt, De Processibus Matrimonialibus) Die Arbeit basiert auf einem breiten Quellen- und Literaturmaterial. Sie ist sachlich ausgewogen, argumentativ nachvollziehbar geschrieben und formal gut durchstrukturiert. Man erf�hrt sehr viel �ber den im weltlichen wie im kirchlichen Recht wichtigen Grundsatz 'nullum crimen nulla poena sine lege'. Die Arbeit ist als rechtsvergleichende Arbeit zweier ganz unterschiedlicher Rechtssysteme als wirklich gelungen anzuerkennen. (Heinrich J.F. Reinhardt, De Processibus Matrimonialibus) «Die Arbeit basiert auf einem breiten Quellen- und Literaturmaterial. Sie ist sachlich ausgewogen, argumentativ nachvollziehbar geschrieben und formal gut durchstrukturiert. Man erfährt sehr viel über den im weltlichen wie im kirchlichen Recht wichtigen Grundsatz 'nullum crimen nulla poena sine lege'. Die Arbeit ist als rechtsvergleichende Arbeit zweier ganz unterschiedlicher Rechtssysteme als wirklich gelungen anzuerkennen.» (Heinrich J.F. Reinhardt, De Processibus Matrimonialibus) Author InformationDer Autor: Bernd Eicholt wurde 1961 in Hannover geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln (1981-1986) war er Referendar im OLG Bezirk Köln (1987-1990). Seit 1990 ist er im Bundesministerium des Innern sowie in dessen Geschäftsbereich als Verwaltungsjurist tätig. Tab Content 6Author Website:Countries AvailableAll regions |