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OverviewDas deutsche Strafrecht unterscheidet - wie viele ausländische Rechtsordnungen auch - verschiedene Beteiligungsformen. Während einerseits in § 25 StGB die einzelnen Formen von Täterschaft normiert sind, ist andererseits die Teilnahme in § 26 StGB (Anstiftung) und § 27 StGB (Beihilfe) geregelt. Thomas Rotschs Untersuchung nimmt ihren Ausgangspunkt bei der Erkenntnis, dass eine überzeugende Abgrenzung dieser Beteiligungsformen bis heute nicht gelungen ist. Der Autor zeigt, dass das vermeintlich differenzierende System des deutschen Strafrechts in vielen Bereichen längst vom Einheitstätergedanken durchdrungen ist. In einem historischen und rechtsvergleichenden Abriss legt er dar, dass auch dieses monistische Modell individueller Verantwortlichkeitsbeschreibung nicht zu halten ist. Der Autor unternimmt daher erstmals den Versuch, die Grundlage für eine normativ-funktionale Straftatlehre zu schaffen, die auf jegliche - terminologische wie sachliche - Differenzierung verzichtet. In diesem zweistufigen normativen System strafunrechtsrelevanter Zuständigkeit folgt der normativen Verknüpfung von Erfolg und Handlung auf einer zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Frage, ob der dem Täter zurechenbare Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges auch zu einer Beeinträchtigung des durch die Norm geschützten Rechtsgutes geführt hat. Damit findet eine Zuschreibung strafrechtlicher Verantwortlichkeit allein über die Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Rechtsgutsbeeinträchtigungen statt. Full Product DetailsAuthor: Thomas RotschPublisher: Mohr Siebeck Imprint: Mohr Siebeck Weight: 0.971kg ISBN: 9783161498114ISBN 10: 3161498119 Pages: 575 Publication Date: 11 March 2009 Audience: Professional and scholarly , Professional & Vocational Format: Hardback Publisher's Status: Active Availability: Available To Order We have confirmation that this item is in stock with the supplier. It will be ordered in for you and dispatched immediately. Language: German Table of ContentsReviewsAuthor InformationGeboren 1964; Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt a.M., Heidelberg und Kiel; 1998 Promotion; 2005 Habilitation; Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Völkerstafrecht an der Universität Augsburg; Begründer, Mitherausgeber und Schriftleiter der ZIS und ZJS. Tab Content 6Author Website:Countries AvailableAll regions |
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