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Overview"Nach der Grundthese der Arbeit sind die Bestimmungen des BGB für den Besitz (§§ 854ff. BGB) bloß für den Besitzschutz angeordnet. Für Besitzwechsel bzw. Besitzerwerb, wie er für Übereignung, gutgläubigen Erwerb und Aneignung erforderlich ist, kommt es dagegen auf den Eigenbesitz an. Für die Zuordnung als Eigenbesitz ist ausschlaggebend, daß die Sache wie eine eigene in Anspruch genommen wird. Dabei ist es gleichgültig, ob man durch eigenen Sachumgang oder unter Überlassung an vertragliche oder statusabhängige Sachabnehmer die Sachbestimmung beansprucht. Deswegen ist der Tatbestand des Eigenbesitzes von dem für den Besitzschutz maßgeblichen tatsächlichen Gewaltverhältnis wesentlich verschieden; insbesondere entfällt die Gegensätzlichkeit von mittelbarem und unmittelbarem Besitz. Die höheren Besitzfiguren der brevi und longa manu traditio, der sog. Geheißerwerb, das Besitzkonstitut und die Übertragung mittelbaren Besitzes durch Anspruchsabtretung sind vom Tatbestand der räumlichen Beherrschung her nicht sachgerecht zu erfassen. Sie werden als Vorgänge des konsensualen Wechsels im Eigenbesitz systematisch entfaltet. Weil das BGB mit dem Tatbestand des Eigenbesitzes die gemeinrechtliche civilis possessio fortführt, handelt es sich darum, die in der Überlieferung namentlich von Savigny heraus gebildete Besitzlehre ""kritisch zu überprüfen und nach Kräften weiterzuführen"". In die Besitzlehre muß vor allem das antizipierte Besitzkonstitut eingefügt werden. Auch die Lehre von der Beendigung des mittelbaren Besitzes durch Untreue des Besitzmittlers ist weiterzuführen." Full Product DetailsAuthor: Wolfgang ErnstPublisher: Mohr Siebeck Imprint: JCB Mohr (Paul Siebeck) Volume: 71 Weight: 0.653kg ISBN: 9783161459061ISBN 10: 3161459067 Pages: 342 Publication Date: 10 March 1992 Audience: Professional and scholarly , Professional & Vocational Format: Hardback Publisher's Status: Active Availability: To order ![]() Stock availability from the supplier is unknown. We will order it for you and ship this item to you once it is received by us. Language: German Table of ContentsReviewsAuthor Informationist Regius Professor of Civil Law an der University of Oxford. Tab Content 6Author Website:Countries AvailableAll regions |