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OverviewDie direkte Kostenabrechnung bei der Strom- und Gasversorgung hat sich langst durchgesetzt. Ist dies nicht auch bei Wasser, Abwasser und Mull zu praktizieren? Die verbrauchs- und verursachungsabhangige Direktabrechnung mit Mietern im neuen x 4 Abs. 5 Miethohegesetz begrundet keinerlei Pflichten fur die Leistungserbringer. Aus diesem Grunde versucht die Autorin das Versorgungs- und Entsorgungsrecht einerseits und Mietvertragsrecht andererseits besser auf einander abzustimmen und den okologischen Zielsetzungen des Gesetzgebers de lege lata soweit wie moglich gerecht zu werden. Anknupfungspunkt ist daher die Frage, ob sich aus den entsprechenden Vorschriften ein Anspruch der Mieterhaushalte auf direkte Leistungsbeziehungen mit den Versorgungs- und Entsorgungstragern herleiten lasst. Full Product DetailsAuthor: Solveig MeierPublisher: Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH & Co. KG Imprint: Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH & Co. K Dimensions: Width: 15.50cm , Height: 1.70cm , Length: 23.50cm Weight: 0.480kg ISBN: 9783540651505ISBN 10: 3540651500 Pages: 279 Publication Date: 01 January 1999 Audience: Professional and scholarly , Professional & Vocational Format: Paperback Publisher's Status: Active Availability: Out of stock ![]() The supplier is temporarily out of stock of this item. It will be ordered for you on backorder and shipped when it becomes available. Language: German Table of ContentsDer Vorstoss des Gesetzgebers in 4 Abs. 5 MHG: Die bisherige Rechtslage; Die Rechtslage seit 1993.- Die Installation von Wohnungswasserzahlern und die rechtlichen Moeglichkeiten zum UEbergang auf verbrauchsabhangige Abrechnung sowie die Frage nach der Vertelung der dadurch verursachten Kosten: Der private Erwerb von Wohnungswasserzahlern; Eichung und Haltbarkeitsdauer von Wohnungswasserzahlern; Die in der Praxis ublichen Abrechnungsmassstabe fur die Wasserkosten in Bestandswohnungen; Verbrauchsabhangige Abrechnung bei Neubauten und sanierten Altbauten; Anspruch des Mieters einer Bestandswohnung gegen den Vermieter auf Anbringung eines Zwischenzahlers und AEnderung des Umlagemassstabes; Die Kosten fur Zwischenzahler; Der Einbau von Zwischenzahlern durch die Mieter selbst und die Auswirkungen auf den Abrechnungsmassstab; Ergebnis.- Die Wasserversorgung: Die Lieferanten, die technische Seite der Lieferung und des Lieferungssystems (einschl. Wartung) un die Rechtsquellen der Lieferung; Die Mietparteien als Vertragskunden nach den AVB und in der Verwaltungspraxis; Der Anspruch des Mieters auf Direktabrechnung ( 4 V S.1 Nr. 2 MHG); Kontrahierungszwang fur WVU gegenuber Mieterhaushalten; Unwirksamkeit der 'Erganzenden Bestimmungen', insb. der bestehenden Vertragspartnerklausel gem. 9 AGB-Gesetz; Verhaltnis des Anschluss- und Benutzungsrechts der Mieter zu den Gemeindeordnungen und den Satzungen der oeffentlichen WVU; Realisierung des Anschluss- und Benutzungszwangs mit den Eigentumern oder mit den Mietern, die auf Veranlassung des Vermieters Wasser direkt vom WVU beziehen; Wie ist die Rechtslage, wenn der Vermieter den Abschluss eines direkten Vertrages zwischen Mieter und WVU nicht durchsetzen kann, weil der Mieter sich weigert?; Wer tragt die Kosten des Anschlusses des Mieterhaushaltes an einen Wasserzahler?.- Die Abwasserentsorgung (Entwasserung): Der Begriff'Abwasser'; Die Entsorgungspflichtigen, die technische Seite der Entwasserung und des Systems (einschl. Wartung) und die Rechtsquellen der Abwasserentsorgung; Die Mietparteien als Anschluss- und Benutzungsberechtigte nach den Satzungen; Die Mietparteien als Kunden nach den AEB; Die Abrechnung der Entwasserungskosten mit den Unternehmen; Kontrahierungszwang ( 826 BGB); Verhaltnis des Anschluss- und Benutzungsrechts der Mieter zu den Satzungen der oeffentlichen AEU.- Die Mullentsorgung (Mullabfuhr): Die Begriffe 'Abfall' und 'Mull'; Die Entsorgungspflichtigen, die technische Seite der Mullentsorgung und des Systems und die Rechtsquellen der Entsorgung von Mull; Die Mietparteien als Anschluss- und Benutzungsberechtigte nach den Satzungen; Die Bereitstellung der zulassigen Mullbehalter durch die MEU und die Pflicht zur Selbstbeschaffung; Anspruch des Mieters auf haushaltsbezogene Mullgefasse, individuelles Behaltervolumen sowie gefassabhangige Abrechnung?; Moegliche Beitrage der Burger zur Vermeidung von Hausmull; Verschiedener Einfluss der Abfuhr- und Gebuhrensysteme auf das Mullverhalten von Mietern; Verstoss der Satzungen, insb. der Regelungen uber das ausschliessliche Anschlussrecht fur Grundstuckseigentumer gegen hoeherrangiges Recht.- Zusammenfassung und Resumee.- Vorschlag zur Neuformulierung der Satzungen und der Allgemeinen Bedingungen im Hinblick auf die Direktbeziehungen zwischen Unternehmen und Burgern (Mietern): Das Wasserversorgungsverhaltnis; Das Abwasserentsorgungsverhaltnis; Das Mullentsorgungsverhaltnis.- Anhang: Regelungen zur Wasserversorgung; Regelungen zur Abwasserentsorgung; Regelungen zur Mullabfuhr.ReviewsAuthor InformationTab Content 6Author Website:Countries AvailableAll regions |