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OverviewDas Buch befasst sich mit einer praxisrelevanten Ausgleichspflicht innerhalb der Erbengemeinschaft. Konkret geht es um die Frage, ob ein Erblasser mittels Teilungsanordnung einen Miterben zu einem Ausgleich aus seinem Privatvermögen verpflichten kann, wenn dieser dem Miterben per Teilungsanordnung mehr Nachlassgegenstände zuweist, als ihm wirtschaftlich per Erbquote zustünden. Dieser Frage ist der Autor auf zwei verschiedenen Wegen nachgegangen: Zum einen hat er untersucht, ob die im Rahmen der Rechtsnachfolge von Todes wegen durch qualifizierte Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft anerkannte Ausgleichspflicht auch auf die Fallgestaltung der überquotalen Teilungsanordnung übertragen werden kann. Zum anderen hat er sich im Einzelnen mit den bereits vorgebrachten Argumenten der Rechtsprechung und Fachliteratur befasst und diese umfassend gewürdigt. Die Thematik wurde bislang kaum argumentativ untersucht. Auf die offenen Fragen gibt das Buch nun Antworten. Full Product DetailsAuthor: Christina Eberl-Borges , Benjamin ZappPublisher: Peter Lang AG Imprint: Peter Lang AG Edition: New edition Volume: 19 Dimensions: Width: 14.80cm , Height: 1.10cm , Length: 21.00cm Weight: 0.349kg ISBN: 9783631924501ISBN 10: 363192450 Pages: 162 Publication Date: 29 October 2024 Audience: General/trade , General Format: Hardback Publisher's Status: Active Availability: Available To Order We have confirmation that this item is in stock with the supplier. It will be ordered in for you and dispatched immediately. Language: German Table of ContentsReviewsAuthor InformationBenjamin Zapp studierte von 2013-2018 Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg Universität in Mainz. Von 2019-2021 absolvierte Herr Zapp seinen juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz. Nach dem Abschluss des zweiten Staatsexamens war der Autor als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Eberl-Borges bis Ende 2023 beschäftigt und zudem in Teilzeit als Rechtsanwalt tätig. Zum 01. März 2024 wechselte er in die Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz. Tab Content 6Author Website:Countries AvailableAll regions |
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