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OverviewNach § 76 Abs. 1 AktG leitet der Vorstand die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Dabei steht ihm ein weiter unternehmerischer Ermessensspielraum zu. Vor dem rechtsvergleichenden Hintergrund zum US-amerikanischen Gesellschaftsrecht befasst sich die Arbeit mit der richterlichen Überprüfbarkeit von Unternehmensentscheidungen und sich daraus ergebenden Haftungsansprüchen. In den USA hat sich die so genannte Business Judgment Rule (BJR) als Maßstab für die Ausübung unternehmerischen Ermessens etabliert. Unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechungsentwicklung zur BJR in den USA sowie interdisziplinärer Erkenntnisse soll ein geeigneter Maßstab für richtiges Organverhalten von Aktiengesellschaften entwickelt werden. Der Einführung der BJR in § 93 Abs. 1 S. 2 AktG durch das UMAG kommt als Haftungsprivilegierung besondere Bedeutung zu. Der Gesetzgeber bezweckte mit dem UMAG ursprünglich die Stärkung der Aktionärsklägerrechte. Vor dem Hintergrund weiterhin hoher Anforderungen an klagewillige Aktionäre darf jedoch deutlich in Frage gestellt werden, ob die erfolgten Modifikationen tatsächlich zu der beabsichtigten Stärkung der Aktionärsklägerrechte führen werden. Full Product DetailsAuthor: Jan-Sebastian WendlerPublisher: Peter Lang AG Imprint: Peter Lang AG Volume: 4506 Weight: 0.430kg ISBN: 9783631561928ISBN 10: 363156192 Pages: 320 Publication Date: 27 February 2007 Audience: General/trade , General Format: Paperback Publisher's Status: Active Availability: In Print ![]() This item will be ordered in for you from one of our suppliers. Upon receipt, we will promptly dispatch it out to you. For in store availability, please contact us. Language: German Table of ContentsReviewsAuthor InformationDer Autor: Jan-Sebastian Wendler; Erstes juristisches Staatsexamen 2001 in Berlin; 2002 Master of Laws an der University of San Diego (USA); 2003-2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht an der Universität Rostock; seit 2005 Rechtsreferendar am Landgericht Frankfurt am Main. Tab Content 6Author Website:Countries AvailableAll regions |