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OverviewDie Insolvenzantragspflicht nach § 64 GmbHG, 92 AktG trifft den Geschäftsführer der GmbH bzw. den Vorstand der AG. Der Gleichlauf von Geschäftsführungskompetenz und Insolvenzantragspflicht kann jedoch gestört sein, wenn sich die Geschäftsführung tatsächlich auf andere als die zum Geschäftsführungsorgan bestellten Personen verlagert, z.B. bei Strohmann-Konstellationen, bei einflussreichen Kreditgebern, im faktischen Konzern etc. Nicht jede Konstellation lässt sich unter den Begriff des Geschäftsführers bzw. Vorstands subsumieren. Nach Ansicht der Verfasserin sind faktische Organe, die nicht selbst nach außen in Erscheinung treten, sondern sich zur Außenwirkung der bestellten Geschäftsführer «bedienen» (engl. «shadow director»), nicht unmittelbare Adressaten der §§ 64 GmbHG, 92 AktG. Die Verfasserin schlägt vor, diese Lücke im Schutz vor der Fortführung insolventer Gesellschaften durch eine Erweiterung der Insolvenzantragspflicht auf solche Schattendirektoren de lege ferenda zu schließen. Full Product DetailsAuthor: Beatrice HartmannPublisher: Peter Lang AG Imprint: Peter Lang AG Edition: New edition Volume: 4083 Weight: 0.290kg ISBN: 9783631531952ISBN 10: 3631531958 Pages: 210 Publication Date: 18 January 2005 Audience: Professional and scholarly , Professional & Vocational Format: Paperback Publisher's Status: Active Availability: Out of stock The supplier is temporarily out of stock of this item. It will be ordered for you on backorder and shipped when it becomes available. Language: German Table of ContentsAus dem Inhalt: Die Insolvenzantragspflicht des faktischen Organs – Erscheinungsformen faktischer Organe – Analogielösung contra Auslegungslösung – Gesellschafter, Kreditgeber, Berater und Aufsichtsratmitglieder als faktische Organe – De facto director und shadow director – Behandlung des shadow director und Rückschlüsse für den deutschen Schattengeschäftsführer.ReviewsAuthor InformationDer Autor: Beatrice Maria Hartmann wurde 1975 in Köln geboren und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim, Heidelberg, Düsseldorf und Köln. Das Erste Staatsexamen legte sie 1998 ab. Der juristische Vorbereitungsdienst erfolgte in Köln und Hamburg von 2000 bis 2002. Die Autorin ist seit 2002 als Rechtsanwältin im Bereich Gesellschaftsrecht tätig, unterbrochen von einem LL.M. Studium (Corporate Law) an der New York University. Tab Content 6Author Website:Countries AvailableAll regions |
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