|
![]() |
|||
|
||||
OverviewDie Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, wer das Risiko von Schaden rechtswidriger Streiks tragt. Die Gewerkschaft haftet gegenuber der Arbeitgeberseite in erster Linie aus vertraglichen Schadensersatzanspruchen. Erganzend kommt eine deliktische Haftung in Betracht. Das passt auch zu den zivilrechtlichen Wertungen des Vertragsrechts einerseits und des Deliktsrechts andererseits: Gewerkschaft und Arbeitgeberseite stehen sich gerade nicht unverbunden gegenuber, sodass keine typische Konstellation der Jedermann-Haftung vorliegt. Fur Drittbetroffene gilt: Rechtmaaige wie rechtswidrige Streiks zahlen zu ihrem allgemeinen Lebensrisiko. Dritte haben daher auch bei rechtswidrigem Streik keine vertraglichen Schadensersatzanspruche gegen die Gewerkschaft. Dieses Ergebnis fugt sich auch in die gesetzliche Gesamtkonzeption ein: Nach dem Grundsatz der Relativitat der Schuldverhaltnisse haben sich Dritte an ihren Vertragspartner zu halten. In extremen Fallen sind Dritte ausreichend durch das Deliktsrecht geschutzt. Ein daruberhinausgehender deliktischer Schutz, etwa mit Hilfe des ReaG, besteht nicht. Die Arbeit wurde mit dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis 2019 und dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins fur Arbeitsrecht e.V. ausgezeichnet. Full Product DetailsAuthor: Friederike MalornyPublisher: Duncker & Humblot Imprint: Duncker & Humblot Weight: 4.799kg ISBN: 9783428157457ISBN 10: 3428157451 Pages: 314 Publication Date: 31 July 2019 Audience: General/trade , General Format: Paperback Publisher's Status: Active Availability: Available To Order ![]() We have confirmation that this item is in stock with the supplier. It will be ordered in for you and dispatched immediately. Language: German Table of ContentsReviewsAuthor InformationTab Content 6Author Website:Countries AvailableAll regions |