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OverviewExcerpt from Die Haftbarkeit der Erben fur die Burgschaftsschulden des Erblassers nach Schweizerischem Recht Historisch und De Lege Ferenda Dargestellt: Inaugural-Dissertation Uns interessiert aber die altere Burgschaft an dieser Stelle nicht in dieser umfassenden Bedeutung, sondern nur insoweit, als sie sich mit unserer heutigen Anschauung deckt; also nur jene Erscheinungsform des Burgschaftsvertrages, wo jemanddafur Burge wird, dass der Schuldner den Glaubiger bis zu einem bestimmten Zeitpunkt befriedigen werde. Aber auch in dieser spezielleren Bedeutung: als eigentliches Sicherungs mittel von Schuldvsrhaltnissen, spielte die Burgschaft in dem noch unentwickelten Kreditverkehr des Mittelalters eine weit wichtigere Rolle, als sie es gegenwartig thut. Wenn man bedenkt, wie schwer es in dieser Zeit noch fur den Schuldner war, seinen Glaubiger durch die Ver pfandung von Grundstucken oder Mobilien sicher zu stellen, so begreift man auch die allgemeine Beliebtheit und die Ere guenz der Burgschaft. Das Immobile, dessen Verpfandung zu allen Zeiten als die sicherste burgschaft angesehen wurde, konnte, zufolge der Bestimmungen uber die alte Satzung, nur so fur diese Funktion gebraucht werden, dass Besitz und Nutzungsrechte dem Pfandkreditor ubertragen wurden. Diese Verpflichtung zur Aufgabe von Gebrauch und Gewere am zu ve1pfandenden Grundstuck machte es dem kreditsuchenden Kleingrundbesitzer von vorneherein unmoglich, auf diese Weise seinem Glaubiger die verlangte Sicherheit zu bieten, da der Verlust des Fruchtgenusses seiner Aecker sein Fortkommen, wenn nicht verunmoeglicht, so doch wesentlich erschwert hatte. Auch die Sicherstellung der Anspruche des Glaubigers durch die Hingabe von Mobiliarpfandem konnte sich zu dieser Zeit, wo die Naturalwirtschaft den Verkehr noch ausschliesslich beherrschte, unmoeglich einer grossen Beliebtheit erfreuen; denn die wenigen wertvollen Fahrhabestucke, welche diese Kulturperiode kannte, waren dem borgenden Bauern oder Handwerker zur Bewirtschaftung seiner Guter oder zum Be trieb seines Gewerbes unentbehrlich und konnten daher ohne eigenen Nachteil nicht in fremde Hande gegeben werden. Es blieb also in den meisten Fallen nur die Sicherstellung durch Burgen ubrig. About the Publisher Forgotten Books publishes hundreds of thousands of rare and classic books. Find more at www.forgottenbooks.com This book is a reproduction of an important historical work. Forgotten Books uses state-of-the-art technology to digitally reconstruct the work, preserving the original format whilst repairing imperfections present in the aged copy. In rare cases, an imperfection in the original, such as a blemish or missing page, may be replicated in our edition. We do, however, repair the vast majority of imperfections successfully; any imperfections that remain are intentionally left to preserve the state of such historical works. Full Product DetailsAuthor: Gustav HurlimannPublisher: Forgotten Books Imprint: Forgotten Books Dimensions: Width: 15.20cm , Height: 0.50cm , Length: 22.90cm Weight: 0.127kg ISBN: 9780243376193ISBN 10: 0243376197 Pages: 86 Publication Date: 25 January 2019 Audience: General/trade , General Format: Paperback Publisher's Status: Unknown Availability: Available To Order Limited stock is available. It will be ordered for you and shipped pending supplier's limited stock. Language: German Table of ContentsReviewsAuthor InformationTab Content 6Author Website:Countries AvailableAll regions |
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