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OverviewSeit 1978 vertritt das Bundesverwaltungsgericht in st?ndiger Rechtsprechung die Auffassung, da? der vom Fehlen einer Schutzma?nahme i. S. d. 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG Betroffene grunds?tzlich nicht die Aufhebung des unvollst?ndigen Planfeststellungsbeschlusses, sondern lediglich seine Erg?nzung um die erforderliche Schutzma?nahme beanspruchen kann. Diese Rechtsprechung haben mittlerweile Bundes- und Landesgesetzgeber ubernommen, zuletzt in 75 Abs. 1 a Satz 2 des jeweiligen VwVfG. Der Vorrang des Planerg?nzungsanspruches ist allerdings nie begrundet worden, weder durch die Rechtsprechung noch durch die Literatur oder den Gesetzgeber. Diese Begrundung liefert die vorliegende Arbeit. Methodischer Ansatzpunkt ist dabei der Folgenbeseitigungsanspruch als spezielle Auspr?gung des allgemeinen Reaktionsanspruchs gegen subjektive Rechtsverletzungen durch staatliches Handeln: Dessen dogmatische Grundlage, Tatbestand, Schranken und Rechtsfolgen sind mittlerweile hinreichend gekl?rt und lassen sich auf Planerg?nzungs- und Planaufhebungsanspruch ubertragen. Hierdurch gelingt deren tragf?hige Abgrenzung und eine Erkl?rung ihres Vorrangverh?ltnisses. Dessen Rechtsgrund liegt in der gesetzlichen Ausgestaltung der subjektiven Rechtsposition desjenigen, der durch den Erla? eines unvollst?ndigen Planfeststellungsbeschlusses in seinen Rechten verletzt wird. Zur Wiederherstellung dieser Rechtsposition bedarf es lediglich einer Planerg?nzung, nicht aber einer Planaufhebung. Full Product DetailsAuthor: Burghard HildebrandtPublisher: Duncker & Humblot Imprint: Duncker & Humblot Volume: 787 Weight: 4.028kg ISBN: 9783428097067ISBN 10: 3428097068 Pages: 289 Publication Date: 09 July 1999 Audience: General/trade , General Format: Paperback Publisher's Status: Active Availability: Available To Order ![]() We have confirmation that this item is in stock with the supplier. It will be ordered in for you and dispatched immediately. Language: German Table of ContentsReviewsAuthor InformationTab Content 6Author Website:Countries AvailableAll regions |