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OverviewDie Bedeutung des privaten Versicherungsrechts manifestiert sich in Millionen von Versicherungsverträgen. In einer gewissen Diskrepanz hierzu steht die eher spärliche Kommentarlandschaft. Insbesondere fehlt ein aktueller großer Kommentar. Das vorliegende Werk soll diese Lücke schließen. Herausgeber und Verlag konnten 15 namhafte deutsche und österreichische Autoren für dieses Projekt gewinnen. Der Kommentar richtet sich an Anwälte und Gerichte sowie an die Versicherungswirtschaft. Neben einer möglichst umfassenden und übersichtlichen Darstellung und Analyse von Judikatur und Literatur will das Werk insbesondere Argumente verfügbar machen, um dem Leser die Meinungsbildung zu zahlreichen Streitfragen zu erleichtern. Da das deutsche und das österreichische VVG trotz eines allmählichen Auseinanderdriftens auf weiten Strecken immer noch identisch sind, werden beide Gesetze unter Berücksichtigung auch der österreichischen Judikatur und Literatur gemeinsam kommentiert. Full Product DetailsAuthor: Heinrich Honsell , H. Baumann , R. Beckmann , R. DallmayrPublisher: Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH & Co. KG Imprint: Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH & Co. K Edition: Softcover reprint of the original 1st ed. 1999 Weight: 4.224kg ISBN: 9783642635557ISBN 10: 3642635555 Pages: 2519 Publication Date: 13 November 2012 Audience: Professional and scholarly , Professional & Vocational Format: Paperback Publisher's Status: Active Availability: Manufactured on demand ![]() We will order this item for you from a manufactured on demand supplier. Language: German Table of ContentsGesetz über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908: Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige; Allgemeine Vorschriften, Anzeigepflicht Gefahrerhöhung, Prämie, Versicherungsagenten. Schadensversicherung; Inhalt des Vertrags, Veräußerung der versicherten Sache, Versicherung für fremde Rechnung, Feuerversicherung, Hagelversicherung, Tierversicherung, Transportversicherung §§ 129 - 148, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung. Lebens- und Krankenversicherung; Lebensversicherung, Krankenversicherung. Unfallversicherung; Schlußvorschriften.- Europäisches Versicherungsrecht: Einführungsgesetz zu dem Gesetz über den Versicherungsbetrag vom 30. Mai 1908; Inkrafttreten, Übergangsvorschriften, Europäisches Internationales VersicherungsvertragsrechtReviews.. .ist hier ein Gro kommentar entstanden, der in seiner aufgelockerten Anordnung auch das Pr dikat leseleicht verdient... (Zeitschrift f r Versicherungswesen) .. .Die Vorteile einer so zahlreichen Autorenschaft liegen auf der Hand. So hat jeder Kommentator die Chance, sich auf eine berschaubare Zahl von Vorschriften zu konzentrieren... Ein weiterer Vorteil kann in der gr eren Vielf ltigkeit der Kommentierung gesehen werden, die zu mehr Ideen und auch zu verschiedenen Bewertungen beitr gt...Der Kommentar bereichert die Literaturlage... (VersR - Versicherungsrecht) .. .Es er brigt sich zu betonen, da sich niemand, der mit Versicherungsrechtsfragen befa t ist, leisten kann, dieses in jeder Hinsicht gelungene Werk nicht zu konsultieren. (Die Versicherungsrundschau) . ..ist hier ein Grosskommentar entstanden, der in seiner aufgelockerten Anordnung auch das Pradikat leseleicht verdient... (Zeitschrift fur Versicherungswesen) . ..Die Vorteile einer so zahlreichen Autorenschaft liegen auf der Hand. So hat jeder Kommentator die Chance, sich auf eine uberschaubare Zahl von Vorschriften zu konzentrieren... Ein weiterer Vorteil kann in der grosseren Vielfaltigkeit der Kommentierung gesehen werden, die zu mehr Ideen und auch zu verschiedenen Bewertungen beitragt...Der Kommentar bereichert die Literaturlage... (VersR - Versicherungsrecht) . ..Es erubrigt sich zu betonen, dass sich niemand, der mit Versicherungsrechtsfragen befasst ist, leisten kann, dieses in jeder Hinsicht gelungene Werk nicht zu konsultieren. (Die Versicherungsrundsc .. .ist hier ein Grosskommentar entstanden, der in seiner aufgelockerten Anordnung auch das Pradikat leseleicht verdient... (Zeitschrift fur Versicherungswesen) .. .Die Vorteile einer so zahlreichen Autorenschaft liegen auf der Hand. So hat jeder Kommentator die Chance, sich auf eine uberschaubare Zahl von Vorschriften zu konzentrieren... Ein weiterer Vorteil kann in der grosseren Vielfaltigkeit der Kommentierung gesehen werden, die zu mehr Ideen und auch zu verschiedenen Bewertungen beitragt...Der Kommentar bereichert die Literaturlage... (VersR - Versicherungsrecht) .. .Es erubrigt sich zu betonen, dass sich niemand, der mit Versicherungsrechtsfragen befasst ist, leisten kann, dieses in jeder Hinsicht gelungene Werk nicht zu konsultieren. (Die Versicherungsrundschau) Author InformationTab Content 6Author Website:Countries AvailableAll regions |